Römisches Recht
Das römische Recht ist eine der Schöpfungen des römischen Geistes, die am tiefsten und dauerhaftesten auf die Nachwelt eingewirkt hat. Dank der Grösse der römischen Juristen und der justinianischen Erfolgssammlung ‚Corpus iuris civilis‘ hat das römische Recht die damalige Gesellschaft überlebt. Im Mittelalter galt es als ‚Gemeines Recht‘ und im 19. Jahrhundert ist es die Grundlage für die grossen Privatrechtskodifikationen gewesen. Als einzige nationale Rechtsordnung hat es sich bis zum heutigen Tag zu einem Weltrecht entwickelt. Die heutige abendländische Rechtskultur ist ohne das römische Recht nicht vorstellbar.
In den Lehrveranstaltungen des Romanistischen Instituts wird das römische Privatrecht, insbesondere das Personen-, Familien-, Obligationen-, Sachen- sowie Zivilprozessrecht behandelt. Eine Einführung in die römische Rechtsgeschichte gehört ebenfalls zum Vorlesungsstoff. Das Institut organisiert darüber hinaus Seminare, Gastvorlesungen sowie Tagungen.